Integrität, Transparenz und Fairness sind entscheidend, um im geschäftlichen Verkehr Glaubwürdigkeit und Vertrauen zu schaffen.
Härtel & Kaiser legt besonderen Wert darauf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unternehmensinternen Compliance Richtlinien und Unternehmenswerte konsequent umzusetzen und klar zu kommunizieren.
Das Hinweisgebersystem der Härtel & Kaiser CHS H&K nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen.
Dazu zählt auch, dass die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen eine hohe Priorität haben.
Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt werden. Um Hinweisen auf Verstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen fair und angemessen nachzugehen, hat die Geschäftsführung das Hinweisgebersystem Härtel & Kaiser CHS H&K eingerichtet.
Das CHS H&K ermöglicht Beschäftigten sowie externen Hinweisgebern Regelverstöße zu melden.
So werden die Unternehmen der Härtel & Kaiser auf mögliche Risiken aufmerksam, können Schaden vom Unternehmen, seinen Kunden, seinen Beschäftigten und Dritten abwenden sowie durch Fehlverhalten geschädigte Personen schützen.
Zu Regelverstößen mit hohen Risiken gehören beispielsweise Korruptions-, Kartellrechts- und Geldwäschedelikte sowie Verstöße gegen technische Vorgaben oder Verletzungen von Umweltvorschriften.
Personenbezogene Sachverhalte, zum Beispiel sexuelle Belästigung oder Menschenrechtsverletzungen, zählen ebenso dazu.
Die Geschäftsführung der Unternehmen des Härtel & Kaiser ermutigen alle innerhalb und außerhalb der Unternehmen, die Regelverstöße im Zusammenhang mit Härtel & Kaiser beobachten oder aus konkretem Anlass vermuten, sich ohne Angst vor Repressalien an das CHS H&K zu wenden und den Hinweis offen zu äußern.
Hinweisgeber, die auf der Grundlage konkreter Anhaltspunkte mögliche Verstöße melden, werden vom Unternehmen geschützt.
Hinweisgeber können sich auch anonym an das CHS H&K wenden.
Rechts- und Regelverstöße
Ein faires Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Es hilft, Rechts- und Regelverstöße schnell aufzudecken, diese ohne Verzögerung zu untersuchen und bewiesenes Fehlverhalten zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Beschäftigten und auch der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.
Nutzen Sie das Meldeformular, um einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß mit hohem Risiko an das Hinweisgebersystem CHS H&K zu melden.
Regelverstöße mit hohem Risiko für das Unternehmen, seine Beschäftigten und andere Personen sind insbesondere:
Sie haben hier die Möglichkeit, Ihren Hinweis auf einen Verstoß mit hohem Risiko näher auszuführen. Für eventuelle Rückfragen ist es sehr wichtig, Kontaktdaten, z. B. eine E-Mailadresse oder Telefonnummer, anzugeben. Ihre Informationen werden vertraulich behandelt. Sie können die Meldung auch anonym an das CHS H&K senden. Die Einhaltung wird vom CHS H&K vor der Bearbeitung des Hinweises geprüft.
Bitte beachten Sie: Sollte Ihr Hinweis nicht die CHS H&K-Kriterien erfüllen, kann Ihre Meldung nach eingehender Prüfung in vollem Umfang an den zuständigen Fachbereich (z. B. den Personalbereich). Dort werden Ihre Daten ebenfalls vertraulich behandelt.
Bitte beachten Sie, dass das Hinweisgebersystem CHS H&K aus rechtlichen Gründen einen Hinweis ohne ausreichend konkrete Anhaltspunkte nicht weiterbearbeiten darf.
Falls Sie konkrete Hinweise auf Regelverstöße mit hohem Risiko im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, der der Unternehmen der Härtel&Kaiser haben, können Sie sich unter folgenden Meldewegen an das CHS H&K wenden:
a) Postweg
Hinweisgebersystem der Unternehmen der Härtel & Kaiser
zu Hd. Etem Bingöl
c/o amecc GmbH
Jenaer Str. 7
10717 Berlin
b) Mail
hinweisgebersystem@autohaus-haertel.de
c) WhatsApp/mobil
+49 151 151 26 333
d) Video-Call
nach Terminabsprache
WhatsApp, Teams, Zoom, FaceTime
e) Persönlich
nach Terminabsprache
am neutralen Ort/Location
Bundesamt für Justiz BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Hinweisgeberstelle der BaFin BaFin - Hinweisgeberstelle
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html
Verkauf: heute bis 18:00 Uhr geöffnet
+49 531 2614 00Service: heute bis 18:00 Uhr geöffnet
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